1. Geltungsbereich
1.1 Für alle von der Aliaxis Deutschland GmbH (kurz „Aliaxis Deutschland“) im Rahmen eines Abonnements (kurz: „Abo“) an Abonnenten zur zeitweisen Nutzung überlassenen FRIAMAT Schweißgeräte (kurz: „Abo-Gerät“) und sämtliche damit zusammenhängenden Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Abonnement-Bedingungen (kurz: „Abo-Bedingungen“).
1.2 Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Aliaxis Deutschland hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Abo-Bedingungen gelten auch dann, wenn Aliaxis Deutschland in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder hiervon abweichender Bedingungen unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.3 Die nachfolgenden Abo-Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (kurz „Abonnent“).
1.4 Ergänzend bzw. neben diesen Abo-Bedingungen gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen von Aliaxis Deutschland in ihrer jeweils gültigen Fassung, die unter www.aliaxis.de im Footer unter der Rubrik „AGB“ eingesehen und ausgedruckt werden können und auf Anforderung auch zur Verfügung stellt werden. 

2. Abo-Gegenstand und Abo-Umfang
2.1 Gegenstand des Abonnements ist die zweitweise Überlassung von Abo-Geräten an Abonnenten zur Nutzung für die Verarbeitung und Verlegung von Kunststoff-Rohrleitungssystemen im Rahmen eines Mietverhältnisses einschließlich den in der Vertragslaufzeit regelmäßig anfallenden Wartungsarbeiten (Ziff. 7.3) an diesem Abo-Gerät (nachfolgend kurz: „Abo-Vertrag“).
2.2 Alleiniger Eigentümer der mit dem Firmenlogo "FRIATEC" oder „Aliaxis“ gekennzeichneten Abo-Geräte während der Abo-Laufzeit, ist und bleibt Aliaxis Deutschland.
2.3 Der Abonnent mietet für die Dauer der vereinbarten Abo-Laufzeit ein Abo-Gerät in der gewählten Ausstattungsvariante. Die Verantwortung für die Auswahl und den Einsatz der geeigneten Abo-Geräte liegt bei dem Abonnenten.
2.4 Es besteht kein Anspruch auf die Überlassung eines Neugeräts oder eines bestimmten Schweißgeräts. Bei dem im Rahmen des Abos zur Verfügung gestellten Abo-Gerät handelt es sich um ein vollfunktionsfähiges, mit dem letzten Softwarestand versehenes, komplett geprüftes und getestetes Abo-Gerät, welches sich zuvor bereits im Baustelleneinsatz bewährt hat und deshalb auch Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen aufweisen kann. 

3. Abo-Abschluss
Es gelten die nachfolgenden Bedingungen zum Vertragsschluss:
3.1 Die auf der Homepage der Aliaxis Deutschland, unter www.aliaxis.de, dargestellten Abonnement-Angebote sind unverbindlich. Sie dienen lediglich der Vorinformation für die an einem Abo-Abschluss interessierten Unternehmen. Dort sind auch diese Abo-Bedingungen, zu denen Aliaxis Deutschland den Abo-Vertrag abschließt, einseh- und ausdruckbar. 
3.2 Für eine unverbindliche Anfrage zu diesem Angebot der Aliaxis Deutschland kann der künftige Abonnent auf dieser Seite seine Kontaktdaten wie Firma, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse sowie seine Wünsche bezüglich des bzw. der gewünschten Abo-Geräte, der beabsichtigten Abo-Laufzeit und des Abo-Beginns eingeben und absenden.
3.3 Aliaxis Deutschland wird die Anfrage des künftigen Abonnenten prüfen und mit diesem im Anschluss über die angegebene E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen sowie ggf. ein Angebot zum Abo-Gerät, dem möglichen Laufzeitbeginn und der Abo-Laufzeit sowie des dann vom Abonnenten monatlich zu entrichtenden Abo-Preises unter ausdrücklicher Einbeziehung dieser Abo-Bedingungen unterbreiten.
3.4 Geht daraufhin vom Abonnenten bei Aliaxis Deutschland eine Bestellung ein und wird diese von Aliaxis Deutschland mit einer Auftragsbestätigung bestätigt, ist der Abo-Vertrag für beide Parteien verbindlich geschlossen. 

4. Abo-Laufzeit
4.1 Bezüglich der gewünschten Abo-Laufzeit kann der künftige Abonnent aus verschiedenen Laufzeit-Angeboten wählen. Aliaxis Deutschland wird nach Eingang der Anfrage prüfen, ob diese gewünschte Abo-Laufzeit realisiert werden kann und dem künftigen Abonnenten im unter Ziff. 3.3 erwähnten Angebot einen Vorschlag einer möglichen Abo-Laufzeit und des Beginns des Abos unterbreiten.
4.2 In der unter Ziff. 3.4 beschriebenen Auftragsbestätigung ist der Beginn und das Ende der Abo-Laufzeit von Aliaxis Deutschland – vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 7.2 bis 7.4 – verbindlich fixiert. 
4.3 Soweit die Parteien vor dem Auslaufen des Abo-Vertrags keine Vertragsverlängerung vereinbaren, endet das Abo nach Ablauf der in der Auftragsbestätigung fixierten Laufzeit automatisch; einer Kündigung bedarf es nicht.
4.4 Spätestens am Tag des letzten Tages der vertraglich vereinbarten Abo-Laufzeit ist das Abo-Gerät vom Abonnenten an Aliaxis Deutschland zurückzugeben. Trifft das Abo-Gerät nicht bis zum Ende der Abo-Laufzeit bei Aliaxis Deutschland ein, befindet sich der Abonnent mit der Rückgabe ohne weitere Mahnung in Verzug. 

5. Übergabe und Behandlung des Abo-Geräts
5.1 Aliaxis Deutschland wird das Abo-Gerät an den Abonnenten in dem in Ziff. 2.4 beschriebenen Zustand übersenden bzw. übergeben.
5.2  Der Abonnent ist verpflichtet, am vereinbarten Lieferort sämtliche geeigneten und erforderlichen, insbesondere die mit Aliaxis Deutschland vereinbarten Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das Abo-Gerät zur vereinbarten Lieferzeit von ihm oder einem Beauftragten entgegengenommen werden kann. Kann das Abo-Gerät aus Gründen, die der Abonnent zu vertreten hat, nicht abgeliefert werden, sind sämtliche hierdurch entstehenden Kosten vom Abonnenten zu tragen.
5.3 Der Abonnent ist verpflichtet, das Abo-Gerät bis spätestens 48 Stunden nach Übergabe/Erhalt zunächst auf seine Gebrauchstauglichkeit und etwaige Mängel hin zu untersuchen und Aliaxis Deutschland vor regulärer Inbetriebnahme des Abo-Geräts über etwaige Mängel zu informieren. Reguläre Inbetriebnahme des Abo-Geräts trotz festgestellter oder offensichtlicher Mängel ist dem Abonnenten ausdrücklich untersagt. Treten während der Abo-Laufzeit Funktionsstörungen auf, sind diese vom Abonnenten unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden, anzuzeigen, um Aliaxis Deutschland die Prüfung und gegebenenfalls Behebung dieser Störung zu ermöglichen.
5.4  Der Abonnent hat das gemietete Gerät pfleglich zu behandeln. Er wird hinreichend qualifiziertes Personal einsetzen und die zu den Abo-Geräten gehörigen Bedienungsanleitungen beachten. Der Abonnent ist verpflichtet, das Abo-Gerät sach- und fachgerecht, auf seine Kosten zu pflegen. Der Abonnent hat alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu treffen, um eine Beschädigung, den Untergang oder das Abhandenkommen des Abo-Geräts während der ABO-Laufzeit zu ver-hindern.
5.5  Der Abonnent ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften bei der Verwendung des Abo-Geräts einzuhalten. 

6. Wartung des Abo-Geräts; ggf. notwendige Reparaturen
6.1 Zu den regelmäßig anfallenden Wartungsarbeiten, die vom ABO-Vertrag ebenfalls erfasst sind (siehe 2.1), gehören die einmal jährlich durchzuführende planmäßige Wartung des Abo-Geräts sowie der im Rahmen dieser jährlichen Wartung erfolgende Austausch der Kontaktstecker (contact4).
6.2 Die Kosten von notwendigen Reparaturen, die auf unsachgemäße Anwendungen des Abonnenten bzw. auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung zurückzuführen sind oder Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper oder Gewaltanwendung, sind vom Abo nicht umfasst. Diese Kosten sind vom Abonnenten zu tragen und werden diesem – nach vorheriger Übermittlung eines entsprechenden Kostenvoranschlags – von Aliaxis Deutschland berechnet.  
6.3 Im Falle einer anstehenden Wartung oder notwendigen Reparatur wird der Abonnent das FRIAMAT Schweißgerät an Aliaxis Deutschland zurücksenden. Die Versandkosten sind vom Abo-Vertrag umfasst, wenn der Abonnent, den von Aliaxis Deutschland vorgeschlagenen Lieferdienst über das dafür zur Verfügung gestellte Portal beauftragt.
6.4 Sobald das zu wartende oder zu reparierende Abo-Gerät bei der Aliaxis Deutschland eingetroffen ist, versendet Aliaxis Deutschland werktags binnen 48 Stunden an den Abonnenten ein anderes Abo-Gerät in der vom Abonnenten gewählten Ausstattungsvariante zur Nutzung für die restliche Abo-Laufzeit. 
6.5 Das vom Abonnenten an Aliaxis Deutschland versendete Abo-Gerät wird dort nach seinem Eingang auf seinen Zustand und auf Beschädigungen hin untersucht. Sollten dabei an dem Abo-Gerät über normale Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen hinausgehende Verschmutzungen oder Beschädigungen, z. B. infolge von Fremdeinwirkungen, Fremdkörper, Gewaltanwendungen oder durch unsachgemäße Anwendung bzw. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch festgestellt werden, oder sollte das Abo-Gerät nicht vollständig bei Aliaxis Deutschland eingetroffen sein, werden dem Abonnenten – nach vorheriger Übermittlung eines entsprechenden Kostenvoranschlags – die zur Reinigung, Pflege, Reparatur bzw. Vervollständigung notwendigen Kosten dem Abonnenten zu den dann aktuell gültigen Material- und Servicepreisen in Rechnung gestellt. 

7. Abo-Preis, Preisanpassungsvorbehalt, Notwendigkeit der Zustimmung zur Preisanpassung
7.1 Im ersten Vertragsjahr gilt der vertraglich vereinbarte und in der Auftragsbestätigung ausgewiesene, monatlich zu zahlende Preis zzgl. der zum jeweiligen Zeitpunkt der Nutzung des Abo-Geräts gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
7.2 Zwei Monate vor Ablauf des ersten und jedes weiteren Vertragsjahres wird Aliaxis Deutschland jeweils prüfen, ob der zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Vertragspreis für das künftige Vertragsjahr angepasst werden muss. Ist eine Preisanpassung erforderlich, behält sich Aliaxis Deutschland vor, den zuvor vertraglich vereinbarten Preis nach billigem Ermessen und im Rahmen wirtschaftlicher Erfordernisse anzupassen.
7.3 Ist eine Preisanpassung notwendig, wird Aliaxis Deutschland den Abonnenten unverzüglich informieren und ihn um Zustimmung innerhalb einer angemessenen Frist zu dieser Preisanpassung ab dem zweiten bzw. jedem weiteren Vertragsjahr bitten. 
7.4 Die Zustimmung des Abonnenten gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Aliaxis Deutschland den Abonnenten in dem Preisanpassungsschreiben besonders hinweisen.
7.5 Ist dem Abonnenten im Falle einer Preiserhöhung der neue Preis nachweislich unzumutbar, ist er berechtigt, den Abo-Vertrag zu kündigen. Ein Schadenersatzanspruch des Abonnenten ist in diesem Fall ist ausgeschlossen. Liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung infolge einer dem Abonnenten unzumutbaren Preiserhöhung vor, ist der Abonnent verpflichtet, diese Kündigung gegenüber Aliaxis Deutschland bis zum Tag vor dem Inkrafttreten der Preiserhöhung zu erklären. 

8. Zahlung
8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt durch Aliaxis Deutschland jeweils zum ersten eines jeden Monats und die Abschlussrechnung spätestens einen Monat nach Ende des Abo-Vertrages und Rückgabe des Abo-Geräts.
8.2 Die erste Rechnung erfolgt (z.B. bei Leistungsbeginn im bereits laufenden Monat) anteilig mit Fakturierungsdatum der Übergabe des Abo-Geräts an den Abonnenten für den Restmonat. Gleiches gilt, wenn der Abo-Vertrag in Laufe eines Monats und nicht zum Monatsende endet mit Fakturierungsda-tum der Übergabe des Abo-Geräts an Aliaxis Deutschland. Bei der Berechnung des anteilig zu zahlenden Monatsbetrags wird vereinfachend ein Monat mit 30 Tagen zugrunde gelegt. 
Alle anderen Monatsrechnungen werden jeweils am 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat gestellt und dem Abonnenten übersandt.
8.2 Die Rechnungen sind ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug sofort zahlbar, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

9.  Gewährleistung 
9.1 Aliaxis Deutschland wird ggf. auftretende Funktionsstörungen und Fehler des Abo-Geräts, die bei Aliaxis Deutschland nach Ziff. 5.3. angezeigt oder sonst bekannt werden, nach eigener Wahl entweder beheben bzw. beheben lassen und dem Abonnenten im Austausch ein mangelfreies Abo-Gerät zur Verfügung stellen; Feststellung auftretender Funktionsstörungen und/oder Fehler des Abo-Geräts gelten die unverzüglich Untersuchungs- und Hinweispflichten nach Ziff. 5.3. für den Abonnenten entsprechend. Die Kosten der Reparatur bzw. Ersatzlieferung trägt Aliaxis Deutschland, soweit sie nach regulärer Inbetriebnahme des Gerätes durch normalen Verschleiß oder durch einen bereits vor Inbetriebnahme vorhandenen Fehler bedingt sind.
9.2 Bei vom Abonnenten zu vertretenden Beschädigungen gilt Ziff. 6.5.

10. Haftung 
10.1 Der Abonnent haftet für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die Aliaxis Deutschland durch schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen des Abonnenten, seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen erlitten hat. Die Haftung des Abonnenten umfasst auch Folge- und Ausfallschäden, die Aliaxis Deutschland durch das Schadensereignis entstehen (z. B. Weitervermietungsfälle). Der Abonnent trägt während der Abo-Laufzeit die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. Verlustes.
10.2 Schadensersatzansprüche des Abonnenten gegen Aliaxis Deutschland sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Aliaxis Deutschland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt worden ist. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist auf den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In jedem Fall unterliegt der Abonnent der Schadensminderungspflicht.
10.3 Aliaxis Deutschland haftet außerdem nicht für etwaigen Verdienstausfall oder entgangenen Gewinn des Abonnenten, sofern ein von Aliaxis Deutschland gemietetes Gerät aufgrund von Mängeln nicht eingesetzt werden kann. Der Haftungsausschluss umfasst auch Regressansprüche des Abonnenten, soweit der Abonnent wegen des mangelbedingten Ausfalls des Abo-Geräts Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt ist.
10.4 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, wennAliaxis Deutschland einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

11. Rückgabe des Abo-Geräts
11.1 Der Abonnent hat das Abo-Gerät spätestens am Tag des Ablaufs der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit an Aliaxis Deutschland in gesäubertem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben (vgl. Ziff. 4.2).
11.2 Das Abo-Gerät wird bei Aliaxis Deutschland (wie bereits bei einer Rücksendung zur Wartung oder Reparatur, vgl. Ziff. 6.3 bis 6.5) auf seinen Zustand und auf Beschädigungen hin untersucht. Sollten dabei über normale Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen hinausgehende Verschmutzungen oder Beschädigungen, z. B. infolge von Fremdeinwirkungen, Fremdkörpern, Gewaltanwendungen oder durch unsachgemäße Anwendung bzw. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch festgestellt werden, oder sollte das Abo-Gerät nicht vollständig bei Aliaxis Deutschland eingetroffen sein, werden dem Abonnenten – nach vorheriger Übermittlung eines entsprechenden Kostenvoranschlags – die zur Reinigung, Pflege, Reparatur bzw. Vervollständigung notwendigen Kosten dem Abonnenten zu den dann aktuell gültigen Material- und Servicepreisen in Rechnung gestellt. 

12. Außerordentliche Kündigung des Vertrages, höhere Gewalt 
12.1 Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. 
 Ein wichtiger Grund stellt insbesondere dar: 
- die nochmalige ungenügende oder nicht ordnungsgemäße Wartung und Pflege des Abo-Geräts durch den Abonnenten nach erfolgter Abmahnung, 
- vorsätzliche oder nach Abmahnung erneut erfolgende fahrlässige Beschädigung des Abo-Geräts,
- Weitergabe des Abo-Geräts an Dritte ohne vorherige Zustimmung von Aliaxis Deutschland,
- wenn Aliaxis Deutschland Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Abonnenten und damit die Ansprüche der Aliaxis Deutschland auf monatliche Zahlung des Abo-Preises gefährden. 
12.2 Bei Kündigung aus wichtigem Grund besteht seitens des Abonnenten die Pflicht zur unverzüglichen Herausgabe des Abo-Geräts. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
12.3 Ist Aliaxis Deutschland an der Erfüllung der Vertragsverpflichtung durch ein Ereignis höherer Gewalt 
oder sonstige, nicht von ihr zu beeinflussende Umstände gehindert oder wird die Erfüllung der Verpflichtung der Aliaxis Deutschland aus solchen Gründen unzumutbar, so ist Aliaxis Deutschland berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Abonnenten wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn dem Abonnenten zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist angezeigt wurde. 

13. Sicherungsrecht
13.1 Aliaxis Deutschland ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Abonnenten hinsichtlich des Abo-Geräts laufend zu überwachen, insbesondere in Bezug auf Pflege, Wartung und Beanspruchung des Abo-Geräts.
13.2 Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Abo-Gerät hat der Abonnent Aliaxis Deutschland unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, das Pfändungsprotokoll und sonstige Unterlagen sind Aliaxis Deutschland zur Verfügung zu stellen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Aliaxis Deutschland die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Abonnent für den Aliaxis Deutschland entstandenen Ausfall. 

14. Datenschutz
14.1 Das Abo-Gerät verfügt je nach Spezifikation über Möglichkeiten zur Speicherung von Anwendungsdaten (insbesondere im Fall der Nutzung eines Schweißer-Passes). Es obliegt dem Abonnenten, für eine der DSGVO und anderen geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechende Anwendung Rechnung zu tragen; z. B. durch die Vergabe von Pseudonymen o.ä. im Schweißer-Pass. Der Abonnent wird in dem Abo-Gerät insbesondere keine personenbezogenen Daten speichern. Speichert der Abonnent dennoch personenbezogene Daten, stellt er durch Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern eine gesetzeskonforme Verarbeitung sicher.
14.2 Darüber hinaus nimmt der Abonnent zur Kenntnis, dass Aliaxis Deutschland Daten aus dem Vertragsverhältnis nach Art. 6 Abs. 1, Ziff. b) DSGVO zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Servicepartner, Versicherungen) zu übermitteln. Weitere Informationen enthalten die Datenschutzbestimmungen, die auf der Webseite von Aliaxis Deutschland unter https://www.aliaxis.de/de/metanavigation/datenschutz zu finden sind.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
15.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der in Deutschland anwendbaren Kollisionsregeln.
15.2 Sofern sich aus dem Abo-Vertrag nichts anderes ergibt, ist Mannheim Erfüllungsort. 
15.3 Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, , ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Abo-Vertrag ergebenden Streitigkeiten Mannheim.

Mannheim, Oktober 2022


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68229 Mannheim
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