Es gelten die Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Kundenportal auf aliaxis.de in ihrer jeweils gültigen Fassung, die unter www.aliaxis.de im Footer unter der Rubrik „AGB“ eingesehen und ausgedruckt werden können. Die nachfolgenden, besonderen Nutzungsbedingungen gelten zusätzlich für die Nutzung der CAD-/BIM-Datenmodelle im Modul „Download“ im Kundenportal der ALIAXIS Deutschland GmbH, Steinzeugstrasse 50, 68229 Mannheim (nachfolgend ALIAXIS Deutschland). Für die Bestellung von Produkten, die in den CAD-/BIM-Datenmodellen dargestellt werden, gelten die Allgemeinen Zahl- und Lieferbedingungen der ALIAXIS Deutschland.

I. Nutzungsvoraussetzungen, Anmeldung zu Nutzung

  1. Voraussetzung für den Zugang und die Nutzung des Moduls „Download“ ist die Anmeldung im Kundenportal der ALIAXIS Deutschland als Basis-Nutzer. Die Zustimmung zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das Kundenportal auf aliaxis.de ist hierfür erforderlich.
  2. Um die CAD-/BIM-Datenmodelle im Modul „Download“ einsehen und herunterladen zu können, sind die vorliegenden Besonderen Nutzungsbedingungen beim Aufruf der einzelnen Dateien zu akzeptieren. Diese sind auch in ihrer jeweils gültigen Fassung über www.aliaxis.de im Footer unter dem Stichwort „AGB“ einsehbar.

II. Vorbemerkung, Einsatzzwecke und zugrunde gelegtes Begriffsverständnis

  1. „BIM“ steht für „Building Information Modeling“ (Bauwerksinformationsmodellierung); „CAD“ für „Computer-Aided Design“. 
  2. BIM ist eine neuere Methode zur Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauvorhaben auf der Basis einer Datenbank, aus der u.a. auch ein virtuelles Tiefbau-/Gebäude-Modell (3D-Modell) abgeleitet werden kann. Offizielle oder einheitliche technische Standards für die Projektplanung per BIM existieren derzeit nicht. Entsprechend müssen die Nutzer von BIM und BIM-Teilmodellen/Produktmodellen für die Einbindung in BIM-Modellen die Interoperabilität der einzelnen ausgewählten und eingesetzten Bestandteile (wie auch der vorliegenden Lizenzgegenstände) eigenständig prüfen und die Vorgaben der Bereitstellenden der BIM-Teilmodelle/Produktmodelle beachten. 
  3. Bei der kostenlosen Bereitstellung von CAD-/BIM-Datenmodellen einzelner Produkte, z.B. für die Fachplanung, übernehmen die Bereitstellenden der CAD-/BIM-Datenmodellen einzelner Produkte (wie auch ALIAXIS Deutschland) keine vertragliche Verantwortung im Rahmen der CAD-/BIM-Projektdurchführung des und durch den Nutzer selbst weder gegenüber dem Nutzer noch gegenüber Dritten in Bezug auf die bereitgestellten CAD-/BIM-Datenmodellen einzelner Produkte. Hierfür bedarf es einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die kostenlose Bereitstellung von CAD-/BIM-Datenmodellen einzelner Produkte erfolgt daher grundsätzlich „as is“ und ohne Garantien über die Beschaffenheit der Dateien und der darin dargestellten Produkte.
  4. ALIAXIS Deutschland ist nicht verpflichtet, CAD-/BIM-Datenmodellen seiner Produkte zur Verfügung zu stellen. 
  5. Die CAD-/BIM-Datenmodelle einzelner Produkte von ALIAXIS Deutschland, die der Nutzer als Datei über das Kundenportal herunterladen kann, werden nachfolgend auch als „Lizenzgegenstände“ bezeichnet.

III. Nutzungsmöglichkeiten, Inhalte der Lizenzgegenstände und Pflichten des Nutzers 

  1. Die Lizenzgegenstände (CAD-/BIM-Datenmodelle) der ALIAXIS Deutschland dürfen ausschließlich mit den für das Dateiformat geeigneten Verarbeitungsprogrammen verwendet werden, um die Integrität der Dateien und deren bestimmungsgemäße Nutzbarkeit nicht zu beeinträchtigen oder aufzuheben. Das Dateiformat ergibt sich aus den jeweiligen Dateiinformationen, die der Nutzer vor dem Herunterladen einsehen kann.
  2. ALIAXIS Deutschland prüft und garantiert nicht, dass der Lizenzgegenstand auf den Systemen des Nutzers funktionieren oder mit diesen kompatibel ist. Der Nutzer ist verpflichtet, die Systemvoraussetzungen und Interoperabilitätsangaben von ALIAXIS Deutschland zu den Lizenzgegenständen eigenständig zu prüfen und einzuhalten.
  3. Die Lizenzgegenstände sind nur eine ungefähre Wiedergabe des jeweils dargestellten Produkts von ALIAXIS Deutschland. ALIAXIS Deutschland garantiert daher insbesondere nicht, dass die in den Lizenzgegenständen dargestellte Modellierung 1:1 mit den dargestellten physischen Produkten übereinstimmen oder übereinstimmen werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Produkt-Kompatibilität für seine geplanten Einsatzzwecke selbstständig zu prüfen. 
  4. Der Nutzer ist verpflichtet zu prüfen, dass etwaige Produktinformationen, die in den Lizenzgegenständen zu den modellierten Produkten angegeben sind, vollständig und mit den offiziellen Produktinformationen in den jeweiligen aktuellen Produktdatenblättern und Betriebsanleitungen der Produkte von ALIAXIS Deutschland übereinstimmen, die ALIAXIS Deutschland im Kundenportal oder auf Anfrage zur Verfügung stellt. 
  5. Der Nutzer ist weiter selbst verpflichtet zu prüfen, dass die von ihm ausgewählten Lizenzgegenstände und die darin dargestellten Produkte von ALIAXIS Deutschland für die Zwecke des Nutzers und den Einsatzbereich geeignet sind. ALIAXIS Deutschland trifft weder eine Auswahlentscheidung für den Nutzer in Bezug auf die Lizenzgegenstände noch für die in den Lizenzgegenständen dargestellten Produkte für die geplanten Einsatzzwecke des Nutzers.  
  6. Die Lizenzgegenstände sind nur für den Einsatz in Deutschland und für Projekte in Deutschland bestimmt.
  7. Der Nutzer wird die Lizenzgegenstände für sein Projekt ausschließlich gemäß den vorliegenden festgelegten Verpflichtungen verwenden. ALIAXIS Deutschland setzt für die nachfolgende Nutzungsrechtseinräumung aufschiebend bedingt voraus, dass etwaige weitere BIM-Projektteilnehmer des Nutzers den Lizenzgegenstand nicht ohne zusätzliche Vereinbarung verwenden dürfen. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, dass zwischen allen Beteiligten seines BIM-Projekts vertragliche Nutzungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen werden, die die geistigen und gewerblichen Schutzrechte von ALIAXIS Deutschland wahren. 
  8. Der Nutzer ist verpflichtet, seine BIM-Projektteilnehmer über die vorliegenden Bedingungen für die Nutzung der Lizenzgegenstände zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.

III. Einräumung von Nutzungsrechten

  1. ALIAXIS Deutschland gewährt dem Nutzer als Lizenznehmer hiermit das zeitlich unbeschränkte, widerrufliche, räumlich beschränkte, einfache, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Recht, den Lizenzgegenstand nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten. Eine Weitergabe des Lizenzgegenstands an Dritte außerhalb des nachfolgend definierten Nutzungszwecks ist nicht gestattet.
  2. Das Recht zur Nutzung und Verarbeitung ist beschränkt auf die nachfolgend genannten Nutzungszwecke („Nutzungszweck“): Implementierung des Lizenzgegenstands im BIM-Modell des Nutzers gem. den Nutzungsvorgaben gem. Ziff. II und Ziff. III der vorliegenden Bedingungen.
  3. Das Recht zur Vervielfältigung des Lizenzgegenstands ist beschränkt auf die Installation des Lizenzgegenstands auf einem im unmittelbaren Besitz des Nutzers oder des Firmen-Nutzers stehenden Computersystems oder Netzwerks zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern des Lizenzgegenstands sowie auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie vom Lizenzgegenstand durch eine gemäß § 69d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.
  4. Das Recht zur Bearbeitung des Lizenzgegenstands ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der in diesen Bedingungen beschriebenen Funktionalität des Lizenzgegenstands sowie zur Erfüllung des nach diesen Nutzungsbedingungen genannten Nutzungszwecks.
  5. Das Recht zur Dekompilierung (und vergleichbarer Methoden) des Lizenzgegenstands wird nur entsprechend der gesetzlichen Bedingung des § 69e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhG und im Rahmen des § 69e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG gewährt.
  6. Weitergehende Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte am Lizenzgegenstand werden dem Nutzer nicht eingeräumt; insbesondere eine entgeltliche Verwertung des Lizenzgegenstands ist ausdrücklich untersagt.
  7. Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Nutzer ALIAXIS Deutschland oder einem von Aliaxis Deutschland beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung des Lizenzgegenstands im Rahmen der hierin gewährten Rechte hält; der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen.
  8. Die Produkte und Produktinformationen von ALIAXIS Deutschland, die in den Lizenzgegenständen dargestellt werden, sind ebenfalls durch geistige und gewerbliche Schutzrechte geschützt. Dem Nutzer werden mit Einräumung der vorstehenden Nutzungsrechte an den Lizenzgegenständen (CAD-/BIM-Dateien) keine Rechte an diesen Schutzrechten an den in den Lizenzgegenständen dargestellten Produkten oder Produktinformationen eingeräumt. 

IV. Vertraulichkeit/Geheimhaltung

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen über die jeweils andere Partei erfährt, nicht Dritten gegenüber offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Hierzu gehören auch Informationen, die der Nutzer im Zuge der Nutzung des Lizenzgegenstands erlangt hat. Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinn sind Informationen, (a) die bei Übermittlung offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren oder dies im Nachhinein geworden sind, (b) die der anderen Partei ohne Rechtsbruch durch Dritte zur Verfügung gestellt worden sind oder (c) die die andere Partei ohne Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt hat.
  2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung nach Abs. 1 gilt nicht, soweit der Nutzer gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der zur Offenlegung verpflichtete Nutzer wird ALIAXIS Deutschland unverzüglich über ihre Verpflichtung zur Offenlegung informieren.

V. Haftung

  1. Ansprüche des Nutzers bestehen nicht, wenn der Nutzer die Lizenzgegenstände entgegen den vorgenannten Verwendungszwecken und außerhalb der angegebenen technischen Nutzungsvoraussetzungen verwendet oder diese bearbeitet hat.
  2. Sofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgt jede Veränderung, Bearbeitung und Übertragung des Lizenzgegenstands für BIM-Projektzwecke gem. Ziff. I und Ziff. II der vorliegenden Vereinbarung auf alleiniges Risiko des Nutzers.
  3. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Kundenportals. 
  4. Die englische Version des vorangegangenen Vertragstextes ist nur eine Übersetzung der deutschen Version, und wird nur als Referenz zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Konflikts oder einer Diskrepanz zwischen der englischen und der deutschen Version ist die deutsche Version (in jeder Hinsicht) vorrangig und als die richtige Version zu behandeln.

Stand: April 2021