1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Werk- und Dienstleistungen (kurz Serviceleistungen) der Aliaxis Deutschland GmbH, nachfolgend Aliaxis Deutschland genannt, im Bereich Service, Wartung oder Reparatur von Heizwendelschweißgeräten, Schälgeräten sowie dem entsprechenden Zubehör gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: Servicebedingungen).
1.2 Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Aliaxis Deutschland hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Servicebedingungen gelten auch dann, wenn Aliaxis Deutschland in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder hiervon abweichender Bedingungen ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Die nachfolgenden Servicebedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. von § 13 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.4 Ergänzend bzw. neben diesen Servicebedingungen gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Aliaxis Deutschland GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung, die Sie auf der Website im Footer unter Liefer- und Zahlungsbedingungen finden und die eingesehen und ausgedruckt werden können und die Aliaxis Deutschland dem Auftraggeber auf Wunsch als Druckexemplar zur Verfügung stellt. Darin sind unter anderem Einzelheiten zu Eigentumsvorbehaltsrechten, anwendbarem Recht und Gerichtsstand enthalten.

2. Inhalt und Umfang der Serviceleistungen
2.1 Aliaxis Deutschland erbringt im Auftrag des Auftraggebers Wartungs-, Reparatur- und sonstige Serviceleistungen an Heizwendelschweißgeräten, Schälgeräten und/oder Zubehör, welches von Aliaxis Deutschland für die Verarbeitung und Verlegung von Kunststoff-Rohrleitungssystemen (kurz: Geräte), hergestellt und/oder vertrieben wurde. Die Leistungserbringung erfolgt bei Aliaxis Deutschland in Mannheim oder im Rahmen des Mobilen Service außerhalb des Firmensitzes, beispielsweise beim Auftraggeber direkt vor Ort.
2.2 Umfang und Inhalte durchzuführender Serviceleistungen werden genau spezifiziert und in einem Leistungsverzeichnis festgehalten.

3. Vergütung der Serviceleistungen
3.1 Alle von Aliaxis Deutschland angebotenen und ausgeführten Serviceleistungen erfolgen grundsätzlich gegen Vergütung, sofern sie Aliaxis Deutschland nicht ausdrücklich als kostenlose Kulanzleistung anbietet. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Kostensätze für die angebotenen Serviceleistungen sind in den „Servicekonditionen Geräteservice Aliaxis Deutschland GmbH“ festgelegt. Auf der Basis dieser Kostensätze erfolgt die Erstellung eines Kostenvoranschlags gem. nachfolgender Ziff. 3 und die Erstellung der Kostenrechnung nach abgeschlossener Serviceleistung. Aliaxis Deutschland wird dem Auftraggeber vor Erteilung des Serviceauftrags oder des Auftrags zur Erstellung eines Kostenvoranschlags auf Anforderung diese „Servicekonditionen Geräteservice Aliaxis Deutschland GmbH“ zur Verfügung stellen.
3.3 Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder bei umfangreicheren Reparaturarbeiten wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Die im Kostenvoranschlag genannten voraussichtlichen Reparaturkosten sind Richtwerte, die auf Grund von Angaben des Auftraggebers und nach Prüfung des Gerätes abgeschätzt werden. Erweisen sich während der Reparatur des Gerätes umfangreichere Instandsetzungsarbeiten als notwendig, ist Aliaxis Deutschland zur Durchführung der Reparatur ohne Rückfrage beim Auftraggeber berechtigt, wenn die gesamten Reparaturkosten dadurch den im Kostenvoranschlag genannten voraussichtlichen Preis um nicht mehr als 15 % übersteigen. Anderenfalls teilt Aliaxis Deutschland die voraussichtliche Überschreitung des Kosten-voranschlags mit und gibt einen neuen Kostenvoranschlag ab.
3.4 Bei Einsätzen der Aliaxis Deutschland außerhalb des Firmensitzes werden für Reisekosten, Spesen und sonstige Aufwendungen gesonderte Konditionen für durchzuführende Leistungen gemäß dem Servicekonditionenblatt für „Vor-/Ort-Wartung im Rahmen des Mobilen Service der Aliaxis Deutschland GmbH“ berechnet.
3.5 Bezüglich der Zahlungsbedingungen wird ausdrücklich auf die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Aliaxis Deutschland GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung (vgl. dazu Ziff. 1.4 dieser Servicebedingungen) verwiesen.
3.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung sofortige Barzahlung für alle Leistungen zu verlangen. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Geräte zu untersagen sowie die Geräte in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
3.7 Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Aliaxis Deutschland anerkannt sind.
3.8 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4. Datenauslesung und -sicherung
4.1 Bei Heizwendelschweißgeräten mit Datenspeicherfunktion wird der Protokollspeicher bei Wartung oder Reparatur des Gerätes aus Sicherungsgründen ausgelesen und auf einem Server der Aliaxis Deutschland GmbH gespeichert. Die Datenspeicherung erfolgt unter der jeweiligen Gerätenummer. Wünscht der Auftraggeber für sein/seine Gerätenummern eine gezielte Löschung dieser Protokolldaten, so kann er dies jederzeit Aliaxis Deutschland ohne Angabe von Gründen mitteilen.
4.2 Wünscht der Auftraggeber eine Auslesung und Zusendung des Speicherinhaltes, so ist diese Leistung entsprechend den „Servicekonditionen Geräteservice Aliaxis Deutschland GmbH“ zu vergüten. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall das Protokoll als Datendatei per Email oder auf einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Speichermedium gespeichert. Bei älteren FRIAMAT Gerätetypen erfolgt die Übersendung als Papierausdruck.
4.3 Zu Zwecken der Optimierung der eigenen Kunden-Services sowie zur Ableitung von Maßnahmen im Rahmen der eigenen Produktbeobachtungspflicht behält sich Aliaxis Deutschland vor, die gespeicherten Protokollspeicherdaten auszuwerten und zu analysieren.
4.4 Der Kunde stellt sicher, dass in den Schweißprotokollen keine personenbezogenen Daten (insbesondere Namen von Anwendern) gespeichert sind. Er trägt durch eigene Maßnahmen dafür Sorge, dass eine der DSGVO und anderen geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechende Umsetzung Anwendung findet, z.B. durch die Vergabe von Pseudonymen o.ä im Schweißerpass.

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei Leistungen vor Ort im Rahmen des Mobilen Service
5.1 Auftraggeber, bei denen die Serviceleistung von Aliaxis Deutschland vor Ort beim Auftraggeber erbracht wird, , haben das Personal der Aliaxis Deutschland bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen nach Kräften und auf eigene Kosten zu unterstützen. Insbesondere sind dem Personal der Aliaxis Deutschland, soweit zur Erledigung des Auftrages erforderlich, Hilfskräfte, Hilfsmittel sowie Strom und Wasser einschließlich der dazu erforderlichen Anschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das gleiche gilt für die Bereitstellung von Verbrauchs- und Betriebsstoffen.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zum Schutz von Personen und Sachen notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat das Personal des Aliaxis Deutschland über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für die Leistungserbringung von Bedeutung sind. Er hat außerdem auf die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschriften durch das Personal der Aliaxis Deutschland hinzuwirken und diesen im Falle von Verstößen zu informieren.
5.3 Für die vor Ort beim Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ist ein Ansprechpartner für das Personal des Auftragnehmers zu benennen und zur Verfügung zu halten, der für alle zur Erledigung des Auftrags anstehenden Fragen zuständig, kompetent und bevollmächtigt ist.

6. Leistungszeit
Sind von Aliaxis Deutschland Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung durch den Auftraggeber gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

7. Versand, Transport und Gefahrübergang
7.1 Erhält Aliaxis Deutschland keine anderen Weisungen, so wählt Aliaxis Deutschland den Versandweg und die Versandart für die Rücksendung der Geräte des Auftraggebers. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart war. Die für den Versand erforderliche Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
7.2 Die Gefahr für Schäden an dem oder Verlust des versendeten Gerätes geht auf den Auftraggeber über, sobald das gewartete oder reparierte Gerät unser Werk verlassen hat, dem ausführenden Transportunternehmen übergeben wurde oder dem Mitarbeiter des Auftraggebers bei Selbstabholung oder vom Auftraggeber vor Ort im Rahmen des mobilen Service abgenommen wurde. Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt der Sendung gegenüber dem ausführenden Transportunternehmen, bei Benutzung von Transportmitteln der Aliaxis Deutschland dieser gegenüber, schriftlich anzuzeigen.

8. Mängelansprüche
8.1 Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm die Mängelansprüche in dem nachfolgend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehalten hat.
8.2 Treten nach der Abnahme Mängel auf, die dem Auftraggeber bei der Abnahme noch nicht bekannt waren, so ist der Auftraggeber verpflichtet, solche Mängel unverzüglich – spätestens jedoch 7 Tage nach ihrer Entdeckung – schriftlich mitzuteilen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfallen die Mängelansprüche.
8.3 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von Aliaxis Deutschland Nacherfüllung oder eine Neuherstellung. Sofern Aliaxis Deutschland den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist oder nach höchstens zwei Versuchen beheben oder Ersatz liefern kann, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn nur eine unerhebliche Pflichtverletzung seitens Aliaxis Deutschland vorliegt.
8.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Aliaxis Deutschland oder ihrer Erfüllungsgehilfen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
8.5 Die Frist beginnt mit der Abnahme.
8.6 Bei Mängelbeseitigung beginnt die Verjährungsfrist für die ersetzten oder nachgebesserten Geräte auch in Fällen der Kulanz nicht neu. Liegt in Ausnahmefällen ein Anerkenntnis vor, bezieht sich dieses nur auf diejenigen Mängel, die Gegenstand des Nacherfüllungsverlangens waren.8.6 Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht für Mängel, die nach Gefahrübergang entstehen und Folge von ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, unzulässiger Betriebsweise, natürlicher Abnutzung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeignetem Aufstellort, fehlender Stabilität oder ungeeigneter Sicherung der Stromversorgung sind sowie für nicht reproduzierbare Softwarefehler.

9. Haftung bei Schäden
9.1. Aliaxis Deutschland haftet bei einer ihr zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Für sonstige Schäden gilt Folgendes:a) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Aliaxis Deutschland oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Aliaxis Deutschland nach den gesetzlichen Bestimmungen.b) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit von Aliaxis Deutschland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum Wert des Liefergegenstandes bzw. der Serviceleistung begrenzt.c) Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.d) Schadensersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
9.3. Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern Aliaxis Deutschland einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
9.4. Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10. Datenschutz
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass Aliaxis Deutschland Daten aus dem Vertragsverhältnis nach Art. 6 Abs. 1, Ziff. b) DSGVO zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln. Weitere Informationen enthalten die Datenschutzbestimmungen, die Sie auf unserer Webseite im Footer unter Datenschutz finden.

Mannheim, Dezember 2019

Aliaxis Deutschland GmbH
Steinzeugstr. 50
68229 Mannheim
Telefon +49 621 486-2828
info.de@aliaxis.com
www.aliaxis.de